Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Giorti, Inhaber: Charikleia Chalividou, nachfolgend „Giorti“ genannt.

Angebote sind bezüglich Menge, Preis und Liefermöglichkeiten/ -fristen stets freibleibend.

1.0 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Anbieter (Giorti) und dem Besteller (Privatperson, d.h. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Gewerbekunde im Sinne des § 14 BGB) geschlossenen Verträge bzw. Rechtsbeziehungen.

1.2. Diese AGBs sind spätestens dann vereinbart bzw. vom Besteller akzeptiert, wenn der Auftraggeber/Besteller diesen nicht unverzüglich nach Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht.

1.3. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail etc. nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträgen.

1.4. Fremde Einkaufsbedingungen bzw. abweichende AGBs gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen und/oder die fremden Einkaufsbedingungen von Giorti ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.

1.5. Abweichungen von den AGBs haben nur dann Legitimität, wenn diese schriftlich dargelegt und ebenfalls von Giorti akzeptiert bzw. angenommen wurden.

1.6. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch Giorti.

2.0 Angebot/Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Produkte im Onlineportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot i.S.d. § 145 BGB sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Bestellung dar, sprich es handelt sich um einen unverbindlichen Online-Katalog.

2.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer sind vorbehalten.

2.3. Ein (Kauf-) Vertrag zwischen Giorti und dem Besteller kommt nur durch das Ausfüllen und absenden des auf der Internetpräsenz von Giorti zur Verfügung gestellte Bestellformulars (verbindliches Angebot des Bestellers) und zugleich durch die Annahme des Angebotes durch Giorti in Form einer per Email oder Fax zurückgesandten Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung zustande. Mit Versendung der „Bestellliste“ (Bestellformular) erklärt der Besteller seine Zustimmung zu diesen vorliegenden AGBs, darüber hinaus erklärt er sich einverstanden mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen, welche in den hier vorliegenden AGBs verankert wurden.

2.4. Sollte die im Onlinekatalog präsentiere Ware nicht vorrätig sein bzw. es zu Lieferengpässen von Zulieferbetrieben kommen, ist Giorti zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, Giorti trifft eigenes Verschulden. Giorti verpflichtet sich, im Fall einer undurchführbaren Lieferung, da die Ware beispielhaft nicht vorrätig beim Zulieferer ist, den Besteller unverzüglich darüber zu informieren und eine Alternative anzubieten. Sollte es zu keiner Lösung kommen und etwaige Zahlungen bereits geflossen sein, werden diese selbstverständlich von Seiten Giorti schnellstmöglich erstattet.

3.0 Zahlung/Zahlungsverzug

3.1. Giorti bietet dem Besteller Zahlungen per Vorkasse, Lastschrift und Nachnahme an, wobei Lieferungen ins Ausland ausschließlich gegen Vorkasse angeboten werden.

3.2. Bei Nachnahme behält sich Giorti vor, einen geeigneten Vorschuss in Rechnung zu stellen, welcher unverzüglich zur Zahlung fällig ist.

3.3. Generell behält sich Giorti vor, bei außergewöhnlichen und besonderen Materialien oder Vorleistungen eine Vorauszahlung verlangen zu können, welche ebenfalls unverzüglich zur Zahlung fällig wird.

3.4. Rechnungen im Allgemeinen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug per Vorkasse fällig (spätestens binnen 10 Tage nach Rechnungsausstellung).

3.5. Sollte eine andere Vereinbarung über die Zahlungsart getroffen sein, beispielsweise „auf Rechnung“, ist der Besteller nicht berechtigt, Zahlungen zum Beispiel wegen Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn die zurückbehaltene Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel. Zurückbehaltungsrechte generell, welcher Art auch immer, dürfen nur ausgeübt werden, wenn die Ansprüche gegen die Giorti aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren

3.6. Aufrechnungen betreffend etwaiger Gegenansprüche gegen Giorti dürfen nur erfolgen, wenn und soweit ein rechtskräftiges und gerichtliches Urteil gegen Giorti vorliegt oder von Giorti der Forderungsbetrag schriftlich anerkannt wurde.

3.7. Bei Zahlungsverzug ist Giorti berechtigt, bei Vollkaufleuten vom Tage des gesetzlichen Verzuges, Zinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern kein höherer Verzugsschaden durch Inanspruchnahme eines Kredites etc. pp. nachgewiesen werden kann. Bei Verbrauchern behält sich Giorti vor, Verzugskosten ab der 2. Mahnung pauschal in Höhe von € 10,00 in Rechnung zustellen, sollte es dem Schuldner und somit Besteller nicht möglich sein, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass der Schadensbetrag geringer sein dürfte.

3.8. Sollte im Wege des Lastschriftenverfahrens eine Rechnung wegen unzureichender Deckung oder Falschangabe von Kontodaten des Kontos des Bestellers nicht eingelöst werden können, behält sich Giorti vor, die jeweils anfallenden Bankgebühren zzgl. etwaiger Extraaufwendungen in Rechnung zu stellen.

3.9. Giorti ist zur Nachfristsetzung berechtigt, wenn der Besteller in Zahlungsverzug kommen sollte. Ferner ist Giorti berechtigt, unverzüglich nach Zahlungsverzug und/oder Bekanntwerden einer etwaigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, unverzüglich von sämtlichen Verträgen gegenüber dem Besteller zurückzutreten und alle noch offenen Rechnungen einzufordern, nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten sowie Fertigstellungen von Aufträgen einzustellen. Etwaige Schadenersatzansprüche behält sich Giorti vor.

4.0 Preise/Versandkosten

4.1. Alle Preise verstehen sich inklusive der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

4.2. Die gültigen und somit vertragsbindenden Preise sind im Onlinekatalog festgehalten und werden explizit noch einmal in der Auftragsbestätigung von Seiten Giorti bestätigt. Die Auftragsbestätigung und somit die darin ausgewiesenen Preise binden Giorti max. einen Monat – sollte in der Zwischenzeit eine Preisveränderung einhergehen, sind die aktuellen Preise aus dem Onlinekatalog maßgeblich.

4.3. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen treten noch etwaige Verandkosten hinzu, welche von der Menge, Gewicht und sonstigen Bestandteilen wie Versicherung etc. pp. abhängig sind, sodass diese nur auf Nachfragen festgelegt werden können.

4.4. Bei der Lieferung in Nicht-EU-Länder beinhalten die Versandkosten alle anfallenden Zölle, MwSt. und sonstige Abgaben.

5.0 Lieferung

5.1. Giorti liefert innerhalb Deutschland, der EU, Norwegen und der Schweiz. Andere Länder können nur auf Anfrage in Erwägung gezogen werden.

5.2. Der Versand wird von Giorti mit größter und somit gebotener Sorgfalt vorgenommen. Eine Haftung kann jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgen. Die Ware ist im Normalfall durch die jeweiligen Speditionsbedingungen versichert. Sollte der Besteller darüber hinaus eine Versicherung wünschen, bedarf dieses einer schriftlichen Regelung.

5.3. Bei einer Selbstabholung der Ware geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache an den Besteller bzw. dessen Beauftragten über.

5.4. Alle Lieferzeiten sind aufgrund der Gegebenheiten am Tage der Auftragsbestätigung ermittelt worden. Die Lieferzeit hängt also stark von der Bestellmenge sowie der spezifischen Wünsche des Bestellers ab, sodass hier eine schriftliche Absprache getroffen werden muss - sprich, Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Giorti ausdrücklich bestätigt werden. Gleiches gilt im Übrigen auch für Lieferungen außerhalb Deutschlands.

5.5. Bei Änderungswünschen oder Änderung der Gegebenheiten behält sich Giorti eine Anpassung der Lieferzeit vor.

5.6. Die Lieferzeit beginnt, wenn alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages geklärt sind und ein Liefertermin von Seiten Giorti schriftlich bestätigt wurde. Ist eine Anzahlung für den Auftrag vereinbart worden, so beginnt die Lieferfrist mit dem Geldeingang auf dem Konto von Giorti

5.7. Gerät Giorti mit der vereinbarten und bestätigen Leistung zeitlich in Verzug, so muss zunächst im Wege einer angemessenen Nachfristsetzung von Seiten des Bestellers Abhilfe geschafft werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, wenn und soweit der Verzug auf einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten von Giorti oder einer der Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

5.8. Der Besteller ist zum Rücktritt nicht berechtigt (allenfalls unter Nachfristsetzung von mind. 8 Wochen), wenn und soweit Betriebsstörungen bei Giorti und/oder bei einem Zulieferer durch höhere Gewalt wie Streik, Krieg, Naturkatastrophen, Aufruhr, inneren Unruhen oder sonstigen Fälle die außerhalb des Gefahrenbereichs der Giorti liegen und nicht nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu vertreten sind bzw. nicht eingehalten werden. Im Normalfall verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers entsteht in diesen Fällen im Übrigen nicht.

6.0 Eigentum, Urheberrecht

6.1. Bis zur vollständigen Bezahlungen erfolgen alle Lieferungen und Leistungen unter Vorbehalt des Eigentums.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Besteller auf Verlangen von Giorti die in seinem Besitz befindliche Ware, dessen Eigentümer die Giorti ist, unverzüglich herauszugeben. Etwaige Kosten hat der Besteller zu tragen. Eine vorherige Fristsetzung bedarf es im Übrigen nicht.

6.3. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Giorti nicht zulässig.

7.0 Rückgabe/Gewährleistung/Mangel

7.1. Eine Rückgabe der Waren ist von gesetzeswegen möglich (Fernabsatzgesetz), jedoch behält sich Giorti die Rücknahme von Waren vor, welche auf expliziten Wunsch des Bestellers angefertigt wurden. Gleiches gilt für falsch bestellte Ware.

7.2. Eine Rückgabe der übrigen Waren ist innerhalb von 14 Tagen möglich. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr von Giorti, jedoch ist der Besteller verpflichtet, die Ware nach bestem Gewissen und Wissen zu verpacken und entsprechend zu versenden – unter anderem ist insbesondere ein etwaiger Versicherungsschutz im Vorfeld abzusprechen.

7.3. Die rückübersandte Ware wird nach Wahl des Bestellers ausgetauscht oder in Höhe des Rechnungswertes gutgeschrieben. Eine Zustimmung zur Wandlung des Vertrages behält sich Giorti vor.

7.4. Sollte ein Mangel an der Ware festgestellt werden, muss dieser unverzüglich nach Erhalt der Lieferung oder bei versteckten Mängeln, unverzüglich nach bekannt werden des Mangels, gegenüber Giorti angezeigt und detailliert beschrieben werden. Bemängelte Werke sind Giorti

unverzüglich zurückzusenden und werden dem Besteller kostenlos in gleichem Umfang ersetzt ggf. gleichwertig ausgetauscht.

7.5. Der Besteller verpflichtet sich, Giorti eine zweifache Nacherfüllung für Mängel einzuräumen. wobei hier der Wunsch auf Mangelbeseitigung oder Neulieferung auf Seiten des Bestellers liegt, jedoch festzuhalten bleibt: Sollte die gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten realisierbar sein, beschränkt sich der Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.

7.6. Ansprüche aus weitergehenden Folgeschäden oder Ähnlichem sind ausgeschlossen, insbesondere wird auch keine Haftung für unsachgemäßem Einsatz bzw. Verwendung der Werke übernommen.

7.7. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB verjährt ein etwaiger Sach- und Rechtsmängelansprüche innerhalb von 12 Monaten.

8.0 Haftung

8.1. Sollte Giorti leicht fahrlässig Vertragsverpflichtungen verletzten, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Giorti lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Giorti oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.

9.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
9.2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Graben. Ist der Kunde Kaufmann, gilt als Gerichtsstand Augsburg.